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BA SA M16.10 B Intervention bei häuslicher sexualisierter Gewalt (SAB/M16.10)
- Dozent/in
- RA Petra Ladenburger
- Angaben
- Seminar, 4 SWS
Unterrichtssprache: Deutsch, NICHT WÄHLBAR! Fortsetzung aus WS 24/25
Zeit und Ort: Mi 14:00 - 17:15, 101/102 (außer Mi 14.5.2025); Bemerkung zu Zeit und Ort: Ausfall in der Projektwoche (12.05.-16.05.2025)
vom 2.4.2025 bis zum 25.6.2025
- Lehrinhalte
- Sexualisierte Gewalt – gegen Kinder und Erwachsene - findet überwiegend im sozialen Nahbereich statt. Die meisten Täter:innen leben mit den Tatopfern entweder in einem Haushalt oder kommen aus dem sozialen Nahbereich. Manipulationen und Schweigegebote der Täter:innen erschweren die Aufdeckung. Auch Beziehungsgewalt entfaltet sowohl für betroffene Erwachsene als auch für die Gewalt miterlebenden Kinder eine besondere Dynamik. Um den Gewaltkreislauf zu durchbrechen, sind die Betroffenen deshalb vielfach auf psychosoziale Beratung und Unterstützung und auf einen effizienten Rechtschutz angewiesen. Um den Opfern sexualisierter und häuslicher Gewalt wirkungsvolle Unterstützung anbieten zu können, bedarf es einer engen Kooperation zwischen der Sozialen Arbeit, dem Gesundheitssystem, der Polizei und der Justiz. Das Seminar vermittelt den Studierenden einen Einblick in die Thematik, in Hintergründe und Ursachen der Gewalt, in die Situation von und die Folgen für Betroffene und die Strategien der Täter:innen. Sie verschaffen sich einen Überblick über die Strafbarkeit und die Grenzen der Strafbarkeit sexualisierter Gewalt, über Schutzmöglichkeiten beispielsweise nach dem Gewaltschutzgesetz und über Sanktions- und Entschädigungsmöglichkeiten (Strafverfahren, Schadensersatz, Leistungen nach Opferentschädigungsgesetz) sowie das Unterstützungs- und Hilfesystem. Im Wintersemester liegt der Schwerpunkt auf dem Thema häusliche Gewalt/ Beziehungsgewalt sowie deren Auswirkungen auf miterlebende Kinder. Sie machen sich mit den Aufgaben und Funktionen der verschiedenen Institutionen im Hilfesystem und in der Justiz (Beratungsstellen, Polizei, Zeugenbetreuung, Gerichtshilfe, Staatsanwaltschaft, Rechtsanwältinnen, Frauenhäuser) vertraut. Im Sommersemester liegt der Schwerpunkt der Veranstaltung auf dem Strafverfahren: Vor einer Entscheidung für oder gegen eine Strafanzeige müssen die Folgen des Verfahrens für die Verletzten abgewogen, der Verfahrensablauf und die Stellung der/des Verletzten im Verfahren transparent gemacht werden und die Interessen der Opfer –in Abgrenzung zu den Interessen anderer Familienmitglieder oder Institutionen - geklärt sein. Kenntnisse des Verfahrensablaufs und der Opferrechte sind für die Arbeit mit Betroffenen deshalb unerlässlich.
- Literatur und Links zur Vor- und Nachbereitung
- Eine Literaturliste wird zu Beginn der Veranstaltung vorgestellt
- Methodische Anmerkungen
- Neben theoretischen Impulsen mit Diskussion, Fallbearbeitung und Gruppenarbeit erhalten Sie Gelegenheit, mit Vertreterinnen verschiedener Institutionen über Möglichkeiten und Grenzen des Strafverfahrens und die Rolle der Sozialen Arbeit im kooperativen Hilfesystem zu diskutieren. Prozessbeobachtungen am Landgericht Köln sind ein wichtiger Bestandteil des Aufbaumoduls. Prüfungsleistung: Im Sommersemester eine Hausarbeit oder eine aktive Gestaltung einer Lehrveranstaltung; im Wintersemester Beobachtung eines mehrtägigen Prozesses in Kleingruppen, Prozessvorstellung im Seminar und schriftliche Einzelarbeit.
Das Seminar ist Teil des Schwerpunktes 10 "Intervention bei sexualisierter und häuslicher Gewalt". Es wird im Sommersemester fortgesetzt. Informationen zur Belegung der Seminare im Schwerpunkt finden Sie in univIS unter der übergeordneten Erläuterung zu M16.
Das Seminar ist für das Zertifikat Genderkompetenz anrechenbar.
- Zusätzliche Informationen
- Erwartete Teilnehmerzahl: 25
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