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Praxisstudium
Das Praxisstudium ist eine strukturierte, zielgerichtete und von der Fakultät vorbereitete Praxisphase, die als Pflichtbestandteil des Studiums eine wesentliche Voraussetzung für die Erteilung der staatlichen Anerkennung ist (siehe unten). Im Mittelpunkt steht die Erschließung eines Arbeitsfeldes der Sozialen Arbeit.
Studieren im Praxisstudium bedeutet u.a. eine intensive Beschäftigung mit:
• den jeweiligen Organisationen, deren Aufgaben und Zielen
• den professionellen und begründeten Handlungsvollzügen in der Sozialen Arbeit
• der Evaluation und Dokumentation Sozialer Arbeit
• dem Theorie-Praxistransfer
Die praxisorientierte Studienphase in den Modulen 11 und 12 baut auf den Kenntnissen aus dem Grundstudium (Module 1-10) auf.
Der Start des Praxisstudiums liegt regulär im Sommersemester, abweichend kann aber auch im Wintersemester mit dem Praxisstudium begonnen werden.
Die Einbindung des Praxisstudiums in den Studienverlauf wird sichergestellt durch das vorbereitende Modul 10 und die umfangreiche Praxisbegleitung in Modul 11.
Zuständig für die Durchführung ist das Praxisreferat der Fakultät 01. Sie finden weitere Informationen sowie Dokumente und Unterlagen im Ilias-Ordner des Praxisreferats:
https://ilu.th-koeln.de/goto.php?target=crs_61471&client_id=thkilu
Das Praxisstudium (M 12) im 4. Semester stellt den „studienintegrierten abzuleistenden Praxisanteil" dar, der durch das Sozialberufe- Anerkennungsgesetz NRW (SobAG NRW § 2, Absatz 2) vorgeschrieben ist und mit Abschluss des Studiums zur „staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter, Sozialarbeiterin/ Sozialpädagogin, Sozialpädagoge“ führt, während Modul 11 die dort ebenfalls beschriebene "kritische Reflexion erworbenen Fachwissens unter den Bedingungen angeleiteter Praxis“ darstellt.
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