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Schwerpunkt 2 "Selbstbestimmung und Teilhabe in gefährdeten Lebenslagen"
Schwerpunktkoordination: Sigrid Leitner
Inhalte und Ziele:
„Ermöglichung von Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen in gefährdeten Lebenslagen“
In dem Schwerpunktmodul wird zentral danach gefragt, wie Selbstbestimmung und Teilhabe ermöglicht werden können, wenn sich Menschen in gefährdeten Lebenslagen befinden. Die Lehrangebote beziehen sich jeweils auf unterschiedliche Lebenslagen, z.B. auf Behinderungen körperlich und psychisch beeinträchtigter Menschen durch umwelt- oder einstellungsbedingte Barrieren, auf (gesundheitliche) Benachteiligung von Personengruppen mit niedrigem gesellschaftlichen Status oder auf Erwerbsunfähigkeit und Altersarmut. Rechtsansprüche, (sozialpolitische) Strukturen und Unterstützungsarrangements, die die Verwirklichung individueller Lebensentwürfe ermöglichen bzw. behindern, werden in den Fokus gerückt. Die Studierenden können die Situation der Menschen in den entsprechenden Lebenslagen analysieren und Unterstützungsmöglichkeiten bei der Bedarfsdurchsetzung und der Rechtsverwirklichung für die betroffenen Menschen erarbeiten.
Organisation:
In jedem Semester werden ein Seminar mit 4 SWS und zwei Seminare mit je 2 SWS angeboten. Die Lehrangebote im WS und SoSe unterscheiden sich inhaltlich. Es müssen pro Semester mindestens 4 SWS belegt werden.
AUSNAHME SoSe 2023: Es wird eines der beiden Seminare zu 4 SWS gewählt. Damit ist der Schwerpunkt 16.2 abgeschlossen.
Hinweise zu PSSO: Anmeldung bei Schwerpunktkoordinatorin Sigrid Leitner unter A oder B, je nach Buchstabe Ihrer Lehrveranstaltung.
PSSO Prüfungsnummer:
16021 A oder
16022 B
Voraussetzung für den Erwerb von ECTS:
Die Prüfungsleistung innerhalb von Schwerpunktteil A, bzw. B wird entweder in dem 4 SWS-Seminar oder in einem der beiden 2 SWS-Seminare abgelegt.
Gesamter Schwerpunkt: Prüfungsleistung(en) in M 16 A und in M 16 B. Die Prüfungsformen können unterschiedlich sein.
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